Hier findet ihr alle Regeln zu der Veranstalltung.
» Das Konsumieren von Rauschmitteln jeder Art ist im Gebäude und auf dem Gelände streng untersagt!
» Minderjährige dürfen auch außerhalb des Geländes keinen Alkohol oder Drogen konsumieren. Ansonsten erfolgt eine Mitteilung an Eltern/Aufsichtsperson!
» Rauchen nur im Innenhof an/im Pavillon gestattet. Zigarettenstummel sind in den Aschenbechern zu entsorgen.
» CBD/THC haltige Tabakerzeugnisse dürfen auf und 200m um das Gelände nicht konsumiert werden.
» Einhaltung der Waffenregeln ist Pflicht. Bei Zuwiderhandeln muss mit Sanktionen gerechnet werden.
» Man hat sich in einer angemessenen Lautstärke zu ver- und unterhalten! Schreie, laute Rufe o. Ä. sind sowohl am Veranstaltungsort als auch außerhalb zu vermeiden!
» Besonders während der Programmpunkte auf der Bühne, aber auch in allen anderen Bereichen, sind unverhältnismäßig laute Geräusche zu vermeiden!
» Auf die ständige Sauberkeit ist zu achten! Jeder Platz ist so zu verlassen, wie man ihn zu sehen bekommen wünscht! Für jegliche Abfälle sind die örtlichen Mülleimer zu benutzen!
» Wahrung des Jugendschutzes! Widerrechtliches Verhalten wird notfalls rechtlich geahndet.
» Freundlichkeit und Respekt! Alle Anwesenden werden so behandelt, wie man auch selbst behandelt werden möchte. Ein Verstoß kann zum Hausverbot führen!
» Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Gebäudes und des Geländes sind zu unterlassen. Der Besucher haftet für verursachten Schaden.
» Einverständniserklärung der Eltern und nötige Papiere (z.B. Kopie Personalausweis, Führerschein, Reisepass) sind während der ganzen Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen eines Helfers oder Organisators vorzuzeigen!
» Es ist stets auf die Anweisungen der Helfer, insbesondere der Security, Sanitäter und Organisatoren zu hören.
» Tiere dürfen nicht mit auf die Veranstaltung gebracht werden. Ausnahmen stellen Begleithunde dar, wenn diese notwendig sind.
»Das benutzen von Rollschuhen, Skateboards, Rollern oder Ähnlichen ist im Gebäude nicht gestattet.
Verbotene Waffen dürfen nicht auf das Con-Gelände oder in die Halle gebracht werden. Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seiner Eintrittskarte und ein sofortiges Hausverbot. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der/die Besitzer/in beispielsweise im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist, der ihn/sie zum Führen dieser Waffe berechtigt.
Zu den verbotenen Waffen gehören z.B.:
» echte Schusswaffen und Gaspistolen (auch ungeladen), echte Munition
» Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
» Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
» Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
» Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
» Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas,
Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art außer Taschenmesser)
Kaum ein Cosplay kommt ohne Waffen aus, doch das deutsche Waffengesetz schreibt einige Richtlinien vor, die eingehalten werden müssen. Sogar die Haftungssumme für Unfälle ist gesetzlich festgelegt: 10.000,- Euro bei Verletzung, 100.000,- Euro bei Tod und 500.000,- Euro bei Invalidität. Aus Sicherheitsgründen müssen wir deshalb auf der AniMa HaRo einen Waffencheck durchführen.
Beanstandete Waffen werden beim Eintritt abgenommen und in einem separaten Con-Bereich gegen Quittung gelagert. Bei Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen bei den Helfern wieder abgeholt werden.
Zu den beanstandeten Waffen gehören z.B.:
» Schusswaffenimitationen und Replika
» Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Messer aller Art außer Taschenmesser)
» Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung, Bambusschwerter, Lanzen etc.)
» Pfeile aller Art, unabhängig vom Material
» Reitgerten über 1 m Länge, Handpeitschen mit Bandmaß über 1,5 m, Stabpeitschen mit Stab über 1 m und Bandmaß über 1,5 m Länge
Erlaubte Waffen dürfen auf der AniMa HaRo während der gesamten Dauer des Treffen getragen werden.
Zu den erlaubten Waffen gehören z.B.:
» Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik
» LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
» Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus Holz und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt)
» Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen
» Bogen und Köcher, aber ohne Pfeile
» Reitgerten, Peitschen (sofern nicht unter den beanstandeten Waffen genannt)
Im Zweifelsfall haben die Orga/Helfer das letzte Wort. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
1. Jeder Besucher mit gültiger Eintrittskarte kann maximal 15 Artikel zum Verkauf abgeben.
a) Werden Artikel über Dritte verkauft, entfallen die Rechte für 8c) und 8d).
2. Die angebotenen Artikel müssen einen Bezug zu Japan/Anime/Manga/Games/Serien/Cosplays besitzen. Seid Ihr Euch unsicher, so fragt unsere Helfer oder Organisatoren!
3. Die angebotenen Artikel dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
a) Anstößige oder sexuelle/pornografische Bilder müssen ggf. zensiert werden.
b) Wir behalten uns vor, Artikel auch ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
4. Artikel mit Altersbeschränkungen (16+/18+) werden nur nach Anfrage und gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments an den Käufer herausgegeben.
5. Der Eigentümer hat bis zum Verkauf das Recht, seine abgegebenen Artikel wieder einzufordern.
6. 10% des Verkaufspreises wird an die AniMa HaRo abgeführt.
a) Die Abrechnung an die AniMa HaRo und Auszahlung an den ehemaligen Eigentümer erfolgt ab 19 Uhr.
b) Eine frühere oder spätere Abrechnung kann nach vorheriger Absprache erfolgen.
7. Nicht verkaufte Artikel sind am selbigen Tag bis spätestens 19.30 Uhr abzuholen.
8. Die AniMa Haro übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf die angebotenen Artikel.
a) Alle Angaben zum Artikel werden vom Eigentümer gemacht und von der AniMa HaRo nicht im Einzelnen überprüft.
b) Eigentümer, die Artikel vorsätzlich falsch deklarieren (z.B. Verschweigen von Mängeln), werden von zukünftigen Bring & Buys ausgeschlossen.
c) Reklamationen oder Rückerstattungen aufgrund von vorher nicht ersichtlichen Mängeln (z.B. zerbrochene CD trotz ungeöffneter Verpackung) können nur am selbigen Tag bis 20.00 Uhr im Beisein eines Orgas und des ehemaligen Eigentümers verhandelt werden.
d) Der ehemalige Eigentümer ist im Streitfall von 8b und 8c (z.B. nicht funktionstüchtige CD) in der Beweispflicht.
Hierbei handelt es sich um eine Art Flohmarkt, den wir für euch betreiben.
Ihr bringt eure Artikel, die einen Bezug zu Anime/Manga/Japan haben, zu uns und wir verkaufen diese dann für euch. Dafür werden 10% des Verkaufspreises an die AniMa HaRo abgeführt.
Geöffnet 14 bis 18 Uhr
1. Eine Auktionsposition ist eine Zusammenstellung von einem oder mehreren Gegenständen, also kann eine Position z.B. aus 30 Bänden einer Mangareihe oder einem einzelnen Plüschtier bestehen.
2. Auktionsgegenstände und alle Angaben, wie Name, Nickname und Bezeichnung des Auktionsgegenstandes müssen spätestens eine halbe Stunde vor dem planmäßigen Beginn der Versteigerung abgegeben werden. Abzugeben sind die Auktionate am Infostand/an der Kasse. Das Formular dafür findet ihr hier.
3. Alle Auktionspositionen sollten weitestgehend einen Japan-/Anime-/Manga-Bezug haben. Auch Fandom und Ausnahmen werden zugelassen, dies ist vorher mit dem Auktionator oder den Organisatoren abzuklären.
4. Die Anzahl der Auktionspositionen ist auf 5 pro Teilnehmer begrenzt.
5. Alle Verkäufer sind angehalten Mängel wahrheitsgetreu anzugeben. Wird dagegen verstoßen, gehen alle Folgekosten zu Lasten des Verkäufers.
6. Wir behalten uns vor, Artikel auch ohne Begründung auszuschließen. Insbesondere werden wir keine Gegenstände versteigern, die der aktuellen Hausordnung und Rechtsprechung widersprechen.
7. 10% des Erlöses (gerundet auf Cent) gehen an die AniMa Haro.
8. Ein Gegenstand wird ersteigert, indem man die Hand hebt oder sonst erkennbar macht, dass der vom Auktionator genannte Preis gezahlt wird.
9. Alle Gegenstände sind „gekauft wie gesehen“. Es gibt keine Gewährleistung, Sachmängelhaftung oder Rückgaberecht.
10. Gebote sind bindend.
11. Der Gewinner der jeweiligen Auktion hat den ersteigerten Gegenstand sofort bei den Auktionshelfern in bar zu bezahlen.
12. Nach der Versteigerung sind der Erlös und/oder die nicht versteigerten Gegenstände innerhalb einer Stunde abzuholen. Wer nicht so lange bleiben kann, spricht bitte vor der Auktion mit dem Auktionator, um gegebenenfalls eine Einzelfallregelung zu finden.
13. Der Auktionator hat das letzte Wort. Immer.
Auf der AniMa HaRo besteht neben dem Bring & Buy die Möglichkeit, eure gebrauchten oder gar neuen Gegenstände, die einen Bezug zu Anime/Manga/Japan haben, zu versteigern. Hierbei gehen 10% des Erlöses an die Animaharo.
» Die Bezahlung der Tische erfolgt vor der Veranstaltung via Überweisung. Eine Abmeldung mit Rückerstattung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist möglich. Danach nur, wenn ein Nachrücker den Platz übernehmen kann.
» Illegale Abbildungen, wie Beispielsweise kinderpornografische Darstellungen sind zu verboten. (hier als „Verbotene Artikel“ weiter bezeichnet.)
» Im Streitfall, ob ein Artikel als verboten gilt oder nicht, haben die Organisatoren das letzte Wort. Diesen ist Folge zu leisten.
» Jegliche Art des Verkaufes von verbotenen Artikeln ist auf der Veranstaltung untersagt!
» Der Jugendschutz muss eigenständig eingehalten werden! Bedeutet: Wenn Artikel ab 16+ oder 18+ existieren, dürfen diese nicht offen zur Schau gestellt werden – oder müssen angemessen zensiert werden. Erst nach dem Beweis, dass der jeweilige Gast das entsprechende Alter hat (z.B. durch den Personalausweis), dürfen jene Artikel dem Gast unterbreitet werden.
» Der vorgegebene Ort des Standes, sowie dessen Größe dürfen nicht eigenständig, ohne Absprache und Genehmigung der Organisatoren verändert werden.
» Jeder Künstler (oder Künstlerduo) darf einen Helfer benennen und dabei haben.
» Die Künstler sind für ihre Wertgegenstände selbst verantwortlich.
» Fanart-Artikel dürfen auf der Veranstaltung nur als Originale verkauft werden, sofern keine Lizenzen vorliegen. Der Verkauf von maschinell hergestellten Fanarts (Drucke etc.), sowie von scharfen Waffen und offenen Lebensmitteln ist nicht erlaubt.
» 3D Drucke bedürfen ebenfalls entsprechender Lizenzen, die den Verkauf gestatten.
» Fallen uns Artikel auf, deren Verkauf auf der Veranstaltung nicht gestattet ist, müssen diese von der Auslage entfernt werden. Abdecken o.Ä. genügt nicht!
» Jegliche Artikel müssen in Deutschland legal sein – Lizenzen müssen mitgeführt und auf Verlangen der Veranstalter vorgezeigt werden. Z.B. wenn die Urheber den Verkauf von Fanarts generell erlauben.
» Aufbau ab 11.00 Uhr. Verkauf/Pflichtanwesenheit von 14.00-18.00 Uhr. Nach 18.00 steht es euch frei noch weiter zu verkaufen oder bereits mit dem Abbau zu beginnen. Spätestens 21.00 Uhr müssen die Tische geräumt sein.
Jeder Künstler, der auf der AniMa HaRo einen Stand bekommt, hat das Regelwerk in Form einer Belehrung vor dem jeweiligen Event zu unterzeichnen. Diese werden vor Ort beim Austeilen der Tickets vorgelegt.
Formular
Bei Verstößen kann die Aufforderung zum sofortigen Verlassen des Grundstückes, bis hin zu rechtlichen Folgen führen. Als Event sind wir gezwungen bei jeglichen gesetzeswidrigen Darstellungen die Polizei hinzuzuziehen, um uns als Event selbst nicht strafbar zu machen.
Erkundigt euch daher bitte im Zweifelsfalle vor den jeweiligen Events per E-Mail, Kontaktformular oder Facebook bei den Organisatoren, ob euer Werk gestattet wird oder zu grenzwertig erscheint
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