Künstlerstände & Aussteller

Alle Künstler:innen und Aussteller:innen, die auf der AniMa HaRo einen Stand erhalten, müssen dieses Regelwerk vor der Veranstaltung in Form einer Belehrung unterzeichnen.
Die unterzeichnete Belehrung ist beim Ausgeben der Ausstellerausweise vor Ort vorzulegen.

  1. Die Bezahlung der Tische erfolgt vor Standaufbau via Barzahlung. Seid so fair und sagt Bescheid, wenn ihr doch nicht kommen könnt. Ein Fernbleiben ohne triftigen Grund kann zum Ausschluss von weiteren Veranstaltungen führen.
     
  2. Illegale Abbildungen, wie Beispielsweise kinderpornografische Darstellungen sind verboten. (Hier als „Verbotene Artikel“ bezeichnet.)
     
  3. Im Streitfall, ob ein Artikel als verboten gilt oder nicht, haben die Organisatoren das letzte Wort. Diesen ist Folge zu leisten.
     
  4. Jegliche Art des Verkaufs von verbotenen Artikeln ist auf der Veranstaltung untersagt!
     
  5. Der Jugendschutz muss eigenständig eingehalten werden! Bedeutet: Wenn Artikel mit nicht jugendfreien Inhalten existieren, dürfen diese nicht offen zur Schau gestellt werden – oder müssen angemessen zensiert werden. Erst nach dem Beweis, dass der jeweilige Gast das entsprechende Alter hat (z.B. durch den Personalausweis), dürfen jene Artikel dem Gast unterbreitet werden.
     
  6. Der vorgegebene Ort des Standes, sowie dessen Größe dürfen nicht eigenständig, ohne Absprache und Genehmigung der Organisatoren verändert werden.
     
  7. Jeder Künstler (oder Künstlerteam) darf einen Helfer benennen und dabei haben. Andere Personen, die z.B. beim Tragen/Aufbau helfen, müssen das Gebäude nach dem Standaufbau wieder verlassen.
     
  8. Die Künstler sind für ihre Wertgegenstände selbst verantwortlich.
     
  9. Fanart-Artikel dürfen nur auf der Veranstaltung verkauft werden, wenn:
    1. eine Lizenz vorliegt oder
    2. der Urheber eine generelle Freigabe erteilt hat (diese als Quelle dabei haben) oder
    3. sie Originale sind und nur im geringen Umfang (<10%) verkauft werden und der Urheber die kommerzielle Nutzung nicht komplett ausgeschlossen hat. Da dies in Deutschland kaum der Fall ist, informiert euch bitte ausreichend und verzichtet im Zweifel auf Fanarts.
       
  10. Ausnahmeregelung: Linoldruck mit Fanarts maximal 10 Exemplare insgesamt und maximal 5 Exemplare pro Motiv. Weitere Erklärungen unten.
     
  11. 3D Drucke (egal ob Merch oder nicht) bedürfen ebenfalls entsprechender Lizenzen, die den Verkauf gestatten. Ausgenommen sind eigens erstellte Druckdateien, wenn sie kein Fanart darstellen.
     
  12. Fallen uns Artikel auf, deren Verkauf auf der Veranstaltung nicht gestattet ist, müssen diese von der Auslage entfernt werden. Abdecken o.Ä. genügt nicht!
     
  13. Jegliche Artikel müssen in Deutschland legal sein – Lizenzen müssen mitgeführt und auf Verlangen der Veranstalter vorgezeigt werden. Z.B. wenn die Urheber den Verkauf von Fanarts generell erlauben.
     
  14. Aufbau ab 11.00 Uhr. Verkauf/Pflichtanwesenheit von 13.00-18.00 Uhr. Nach 18.00 steht es euch frei noch weiter zu verkaufen oder bereits mit dem Abbau zu beginnen. Spätestens 20.00 Uhr müssen die Tische geräumt sein.
     
  15. Die angebotenen Artikel müssen grundsätzlich zum Charakter der AniMa HaRo passen. Bei einem Mischangebot von verschiedenen Artikeln, muss der Großteil themenbezogen sein.

Bei Verstößen kann es zur Aufforderung zum sofortigen Verlassen des Grundstückes, bis hin zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Als Event sind wir gezwungen bei jeglichen gesetzeswidrigen Darstellungen die Polizei hinzuzuziehen, um uns als Event selbst nicht strafbar zu machen.

 

Erkundigt euch daher bitte im Zweifelsfalle vor den jeweiligen Events per E-Mail, Kontaktformular, Insta oder Facebook bei den Organisatoren, ob euer Werk gestattet wird oder zu grenzwertig erscheint.

weiterführende Erklärungen

Ihr fragt euch, ob ihr eure Fanarts verkaufen dürft? Hier einige Hilfestellungen:
 

  • Was verstehen wir unter maschinell hergestellten Fanarts?
    z.B. Drucke, ob nun zu Hause am (3D)Drucker, Stickmaschine oder über einen externen Anbieter: Poster, Postkarten, Acrylanhänger, bedruckte/bestickte Textilien (wenn der Handarbeitsteil nicht überwiegt), Schmuck mit entsprechendem Fanartmotiv oder Nachbildungen, Sticker u.s.w.
     
  • Erfordert euer Fanart eine Lizenz? (z.B. Pokémon) Dann habt sie dabei!
    Es gibt tatsächlich einige Urheber, die den Verkauf von Fanarts generell erlauben. Bitte habt aber sicherheitshalber auch in diesem Fall die entsprechende Lizenz (z.B. als geöffneter Link auf dem Handy) dabei. Wir können leider nicht jeden Anime/Manga etc. mit entsprechenden Lizenzen kennen.
     
  • Was ist erlaubt?
    Handgemalte/angefertigte Produkte. z.B. Originalbilder (auf traditionelle Weise mit Stiften, Pinsel etc. angefertigt). Dieses Bild/Produkt gibt es nur ein einziges Mal, da es das Original ist.
    Eigene Charaktere aus einem Fandom: Du hast einen eigenen Charakter aus einem bestehenden Anime/Manga etc. erstellt? Auch dieser darf ohne Einschränkungen verkauft werden.
     
  • Ausnahme Linoldruck: Das Anfertigen von Linoldrucken ist zeitaufwendig und kein Druck gleicht 100% dem Anderen. Daher darf eine kleine Anzahl von Exemplaren mit Fanarts verkauft werden. Insgesamt maximal 10 Linoldrucke, aber maximal 5 Drucke pro Motiv.
    Linoldrucken mit eigenen Motiven (kein Fanart) dürfen ohne Begrenzung verkauft werden.


    Wir versuchen immer Wege zu finden, damit Künstler so viele ihrer Werke wie möglich verkaufen können. Wenn ihr Artikel habt, die ähnlich wie die Linoldrucke sind, schreibt uns gerne an.

geänderte Regelungen ab Novemver 2025

1. Standbuchung & Bezahlung

  • Die Bezahlung der Tische erfolgt vor dem Standaufbau in bar.
  • Bitte seid fair und sagt rechtzeitig ab, wenn ihr doch nicht teilnehmen könnt.
  • Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.

 

2. Verbotene Artikel

  • Illegale Inhalte, insbesondere kinderpornografische Darstellungen, sind strikt untersagt.
  • Im Streitfall, ob ein Artikel als verboten gilt, entscheiden ausschließlich die Veranstalter.
  • Den Anweisungen der Veranstalter ist Folge zu leisten.

 

3. Jugendschutz

  • Artikel mit nicht jugendfreien Inhalten dürfen nicht offen sichtbar präsentiert werden.
  • Solche Artikel müssen zensiert oder verdeckt sein und dürfen nur an Personen abgegeben werden, die ihr Alter (z. B. durch Personalausweis) nachweisen können.

 

4. Verkauf von Fanarts und urheberrechtlich geschützten Inhalten

4.1 Grundsatz

  • Der Verkauf von Fanarts jeglicher Art ist auf der AniMa HaRo untersagt.
    Dies gilt für:
  1. handgefertigte Originale
  2. Drucke, Poster, Postkarten, Sticker oder andere Reproduktionen
  3. 3D-Drucke, Textilien, Schmuck oder sonstige Merchandise-Artikel

 

4.2 Ausnahmen

Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn:

  1. eine schriftliche, prüfbare Lizenz des Rechteinhabers vorliegt oder
  2. eine offizielle Freigabeerklärung des Rechteinhabers existiert, die den kommerziellen Verkauf ausdrücklich erlaubt.

 

Diese Nachweise müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen und während der gesamten Veranstaltung am Stand mitgeführt werden.
Die Veranstalter prüfen die Nachweise bei Bedarf und können den Verkauf bei Zweifeln untersagen.

 

4.3 Konsequenzen bei Verstößen

  • Beanstandete Artikel sind unverzüglich von der Auslage zu entfernen.
  • Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen erfolgen.

 

4.4 Hinweis

Das Urheberrecht schützt auch Figuren, Designs und Namen.
Aussagen wie „Der Urheber mag Fanart“ oder „Es ist ein Einzelstück“ ersetzen keine kommerzielle Nutzungserlaubnis.
Bitte informiert euch eigenständig und gründlich, bevor ihr geschützte Inhalte herstellt oder anbietet.

 

5. 3D-Drucke

  • 3D-Drucke (Merchandise oder andere Artikel) dürfen nur mit entsprechender Lizenz verkauft werden.
  • Ausgenommen sind selbst erstellte Druckdateien, sofern sie kein Fanart darstellen.

 

6. Standorganisation

  • Der vorgegebene Standort und die Größe des Standes dürfen nicht ohne Genehmigung der Veranstalter verändert werden.
  • Jeder Künstler bzw. jedes Künstlerteam darf einen Helfer benennen.
  • Andere Personen, die beim Tragen oder Aufbau helfen, müssen das Gebäude nach dem Standaufbau wieder verlassen.
  • Für Wertgegenstände sind die Aussteller selbst verantwortlich.

 

7. Auffällige oder nicht genehmigte Artikel

  • Werden Artikel entdeckt, deren Verkauf nicht gestattet ist, sind diese sofort zu entfernen.
  • Abdecken oder ähnliche Maßnahmen genügen nicht – sie dürfen nicht mehr zum Verkauf angeboten werden.

 

8. Rechtliche Verantwortung

  • Alle Artikel müssen in Deutschland legal sein.
  • Lizenzen und Genehmigungen müssen auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Bei Verstößen behalten wir uns vor, die Polizei hinzuzuziehen, um uns als Veranstalter abzusichern.

 

9. Veranstaltungszeiten

  • Aufbau: ab 11:00 Uhr
  • Pflichtanwesenheit & Verkauf: 13:00 – 18:00 Uhr
  • Danach steht es euch frei, weiter zu verkaufen oder mit dem Abbau zu beginnen.
  • Spätestens 20:00 Uhr müssen alle Tische geräumt sein.

 

10. Themenbezug der Artikel

  • Die angebotenen Artikel müssen grundsätzlich zum Charakter der AniMa HaRo passen.
  • Bei gemischten Angeboten muss der Großteil themenbezogen sein (Anime, Manga, Japan, Cosplay etc.).

 

11. Schlussbestimmungen

  • Bei Verstößen gegen dieses Regelwerk können Aussteller sofort vom Gelände verwiesen werden.
  • Eine Rückerstattung der Standgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  • Rückfragen zu Artikeln oder zur Zulässigkeit von Angeboten können im Vorfeld per E-Mail, Kontaktformular, Instagram oder Facebook an die Veranstalter gerichtet werden.

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