Bring & Buy Regeln

Hierbei handelt es sich um eine Art Flohmarkt, den wir für euch betreiben.
Ihr bringt eure Artikel, die einen Bezug zu Anime/Manga/Japan haben, zu uns und wir verkaufen diese dann für euch. Dafür werden 10% des Verkaufspreises an die AniMa HaRo abgeführt.

Geöffnet ist der Bring & Buy immer von 14-18 Uhr!
Das Formular findet ihr hier.

Regeln

  • 1. Jeder Besucher mit gültiger Eintrittskarte kann maximal 15 Artikel zum Verkauf abgeben.
    • a) Werden Artikel über Dritte verkauft, entfallen die Rechte für 8c) und 8d).
  • 2. Die angebotenen Artikel müssen einen Bezug zu Japan/Anime/Manga/Games/Serien/Cosplays besitzen. Seid Ihr Euch unsicher, so fragt unsere Helfer oder Organisatoren!
  • 3. Die angebotenen Artikel dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
    • a) Anstößige oder sexuelle/pornografische Bilder müssen ggf. zensiert werden.
    • b) Wir behalten uns vor, Artikel auch ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
  • 4. Artikel mit Altersbeschränkungen (16+/18+) werden nur nach Anfrage und gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments an den Käufer herausgegeben.
  • 5. Der Eigentümer hat bis zum Verkauf das Recht, seine abgegebenen Artikel wieder einzufordern.
  • 6. 10% des Verkaufspreises wird an die AniMa HaRo abgeführt.
    • a) Die Abrechnung an die AniMa HaRo und Auszahlung an den ehemaligen Eigentümer erfolgt ab 19 Uhr.
    • b) Eine frühere oder spätere Abrechnung kann nach vorheriger Absprache erfolgen.
  • 7. Nicht verkaufte Artikel sind am selbigen Tag bis spätestens 20.00 Uhr abzuholen.
  • 8. Die AniMa Haro übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf die angebotenen Artikel.
    • a) Alle Angaben zum Artikel werden vom Eigentümer gemacht und von der AniMa HaRo nicht im Einzelnen überprüft.
    • b) Eigentümer, die Artikel vorsätzlich falsch deklarieren (z.B. Verschweigen von Mängeln), werden von zukünftigen Bring & Buys ausgeschlossen.
    • c) Reklamationen oder Rückerstattungen aufgrund von vorher nicht ersichtlichen Mängeln (z.B. zerbrochene CD trotz ungeöffneter Verpackung) können nur am selbigen Tag bis 20.00 Uhr im Beisein eines Orgas und des ehemaligen Eigentümers verhandelt werden.
    • d) Der ehemalige Eigentümer ist im Streitfall von 8b und 8c (z.B. nicht funktionstüchtige CD) in der Beweispflicht.