Waffenregeln

Kaum ein Cosplay kommt ohne Waffen aus, doch das deutsche Waffengesetz schreibt einige Richtlinien vor, die eingehalten werden müssen. Sogar die Haftungssumme für Unfälle ist gesetzlich festgelegt: 10.000,- Euro bei Verletzung, 100.000,- Euro bei Tod und 500.000,- Euro bei Invalidität. Aus Sicherheitsgründen müssen wir deshalb auf der AniMa HaRo einen Waffencheck durchführen.

Wir unterscheiden drei Arten von Waffen:

verbotene Waffen – beanstandete Waffen – erlaubte Waffen

Verbotene Waffen

Verbotene Waffen dürfen nicht auf das Con-Gelände oder in die Halle gebracht werden. Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seiner Eintrittskarte und ein sofortiges Hausverbot. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der/die Besitzer/in beispielsweise im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist, der ihn/sie zum Führen dieser Waffe berechtigt.

Zu den verbotenen Waffen gehören z.B.:

  • » echte Schusswaffen und Gaspistolen (auch ungeladen), echte Munition
  • » Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
  • » Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
  • » Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
  • » Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
  • » Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art außer Taschenmesser)

Beanstandete Waffen

Beanstandete Waffen werden beim Eintritt abgenommen und in einem separaten Con-Bereich gegen Quittung gelagert. Bei Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen bei den Helfern wieder abgeholt werden.

Zu den beanstandeten Waffen gehören z.B.:

  • » Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Metall/Holz
  • » Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Messer aller Art außer Taschenmesser)
  • » Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung, Bambusschwerter, Lanzen etc.)
  • » Pfeile aller Art, unabhängig vom Material
  • » Reitgerten über 1 m Länge, Handpeitschen mit Bandmaß über 1,5 m, Stabpeitschen mit Stab über 1 m und Bandmaß über 1,5 m Länge

Erlaubte Waffen

Erlaubte Waffen dürfen auf der AniMa HaRo während der gesamten Dauer des Treffen getragen werden.

Zu den erlaubten Waffen gehören z.B.:

  • » Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik
  • » LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
  • » Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus Holz und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt)
  • » Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen
  • » Bogen und Köcher, aber ohne Pfeile
  • » Reitgerten, Peitschen (sofern nicht unter den beanstandeten Waffen genannt)

Im Zweifelsfall haben die Orga/Helfer das letzte Wort. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.