Waffenregeln

Kaum ein Cosplay kommt ohne Waffen aus, doch das deutsche Waffengesetz schreibt einige Richtlinien vor, die eingehalten werden müssen. Sogar die Haftungssumme für Unfälle ist gesetzlich festgelegt: 10.000,- Euro bei Verletzung, 100.000,- Euro bei Tod und 500.000,- Euro bei Invalidität. Aus Sicherheitsgründen müssen wir deshalb auf der AniMa HaRo einen Waffencheck durchführen.

Wir unterscheiden drei Arten von Waffen:

verbotene Waffen – beanstandete Waffen – erlaubte Waffen

Verbotene Waffen

Verbotene Waffen dürfen nicht auf das Con-Gelände oder in die Halle gebracht werden. Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seiner Eintrittskarte und ein sofortiges Hausverbot. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der/die Besitzer/in beispielsweise im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist, der ihn/sie zum Führen dieser Waffe berechtigt.

Zu den verbotenen Waffen gehören z.B.:

  • » echte Schusswaffen und Gaspistolen (auch ungeladen), echte Munition
  • » Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
  • » Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
  • » Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
  • » Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
  • » Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art außer Taschenmesser)

Beanstandete Waffen

Beanstandete Waffen werden beim Eintritt abgenommen und in einem separaten Con-Bereich gegen Quittung gelagert. Sollten sie für den Cosplay Wettbewerb, die Cosplay Modenschau oder Photoshoots gebraucht werden, so werden sie vor Beginn dieser Wettbewerbe von erfahrenen Helfern zur Bühne gebracht und dürfen nur für diese Veranstaltungen getragen werden. Unmittelbar danach müssen sie wieder abgegeben werden. Bei Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen bei den Helfern wieder abgeholt werden.

Zu den beanstandeten Waffen gehören z.B.:

  • » Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Metall/Holz
  • » Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Messer aller Art außer Taschenmesser)
  • » Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung, Bambusschwerter, Lanzen etc.)
  • » Pfeile aller Art, unabhängig vom Material
  • » Reitgerten über 1 m Länge, Handpeitschen mit Bandmaß über 1,5 m, Stabpeitschen mit Stab über 1 m und Bandmaß über 1,5 m Länge

Erlaubte Waffen

Erlaubte Waffen dürfen auf der AniMa HaRo während der gesamten Dauer des Treffen getragen werden. Sie werden am Eingang besonders gekennzeichnet, damit sie nicht jedes Mal neu kontrolliert werden müssen.

Zu den erlaubten Waffen gehören z.B.:

  • » Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik
  • » LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
  • » Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus Holz und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt)
  • » Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen
  • » Bogen und Köcher, aber ohne Pfeile
  • » Reitgerten, Peitschen (sofern nicht unter den beanstandeten Waffen genannt)

Hinweis: Wer sich weigert, eine eigentlich erlaubte Waffe kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben und kann sie bei Verlassen der Veranstaltung wieder an der Garderobe abholen.

Im Zweifelsfall haben die Orga/Helfer das letzte Wort. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.